Platz- und Gebührenordnung

 

Platz- und Gebührenordnung der Riedsee GmbH für das Erholungsgebiet:

Riedsee "Campingplatz" Leeheim

Allgemeines

1. Das Befahren der Wasserflächen mit Motorbooten jeder Art, Holz- und festen Kunststoffbooten ist nicht erlaubt.

2. Angeln ist verboten.

3. Das Surfen ist nur den Mitgliedern des WC Riedstadt oder mit dessen Zustimmung erlaubt.

4. Das Tauchen mit Presslufttauchgeräten ist nur der DLRG-Ortsgruppe Leeheim erlaubt.

5. Das Aufstellen von Grillgeräten und sonstigen Kocheinrichtungen ist nur auf den hierfür vorgesehenen Plätzen gestattet. Die Feuerstellen müssen ab 22.00 Uhr gelöscht sein. Offenes Feuer ist verboten.

6. Zelten ist nur an den hierfür vorgesehenen Plätzen mit vorheriger Zustimmung des Platzwartes oder dessen Vertreter zulässig.

7. Innerhalb des Geländes ist absolute Platzruhe: Sonntag bis Freitag von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, Freitag auf Samstag von: 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Samstag auf Sonntag von: 23:00 Uhr bis 7.00 Uhr. Fahrverbot für alle motorisierten Fahrzeuge an Wochentagen von: 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, Sonn- und Feiertags: Bis 7.30 Uhr. Es sind lediglich die Fußgängertore (nicht das Rolltor und das Tor am Parkplatz) zu benutzen. Unser Campingplatz ist als Ruhe und Erholungsraum gedacht. Störende Musik und alles was die Ruhe der Allgemeinheit stört, ist zu unterlassen und ist auch tagsüber nicht erlaubt. Ab 22.00 Uhr sind Musikanlagen auf Zimmerlautstärke zu drosseln. Ab 23.00 Uhr sind Musikanlagen ganz abzuschalten. Die Reinigung von Geschirr, ist nur an den Spülbecken, am Sanitärgebäude, gestattet. Nach 22.00 Uhr, ist es nicht merh gestattet, ( Lärmbelästigung) Geschirr zu spülen.

In der Zeit vom: 15.06.-01.09. ist es untersagt, Parzellen aus- oder umzubauen und jeglicher Lärm durch Hämmern, Sägen, Bohren etc. ist untersagt. Notreparaturen sind vorher beim Platzwart zu melden.

8. Die Riedsee GmbH stellt während der Badesaison eine Badeaufsicht zur Verfügung und wird bei der Wasseraufsicht durch die DLRG-Leeheim unterstützt.

9. Außerhalb der Badesaison ist das Erholungsgebiet Riedsee für Erholungssuchende und Spaziergänger jederzeit unter Beachtung der vorgenannten Vorschriften unentgeltlich, über den Haupteingang,  zugänglich.

Während der Badesaison ist das Erholungsgebiet Riedsee, außer für den Badebetrieb nicht zugänglich.

10. Das Erholungsgebiet darf nicht mit Autos und Krafträdern befahren werden. Fahrzeuge sind auf gekennzeichneten Plätzen abzustellen. Das Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen ist verboten. Alle Wege sind freizuhalten. Das Abstellen von Fahrrädern, Bollerwagen und ähnlichem auf den Wegen vor der Parzelle, ist nicht erlaubt. Diese müssen auf der Parzelle oder auf den dafür ausgezeichneten Plätzen abgestellt werden.

Pächter von Freizeitparzellen und Kurzzeitcamper dürfen das Freizeitgelände nur mit besonderem Berechtigungsschein (Plakette) zum Be- und Entladen befahren.

11.Die Nutzung des Riedsees durch die Pächter von Freizeitparzellen geschieht vor Beginn und nach Beendigung der Badezeit auf eigene Gefahr. Das gleiche gilt auch für die Kurzzeitcamper.

12. Das Aufstellen und Anbringen von Solaranlagen / Photovoltaikanlagen ist nicht gestattet. Das Laden von E-Autos ist untersagt.

Ebenfalls ist das Aufstellen oder ausheben von Teichen und Badestellen o.ä. ohne Genehmigung durch den Verpächter, verboten.

13. Besucher von Parzellenpächtern und Kurzzeitcamper dürfen keine Tiere mitbringen. Hunde der Parzellenpächter sind außerhalb der Parzellen grundsätzlich anzuleinen.

14. Im Kurzzeitcamperbereich dürfen zur Befestigung der Zelte keine Heringe und Erdnägel benutzt werden, die länger als 40 cm sind. Für Schäden, die durch längere Heringe oder Erdnägel entstehen, haftet die Person, die beim Platzwart gemeldet ist. 

15. Die Zuteilung der Freizeitparzellen erfolgt ausschließlich durch den zuständigen Sachbearbeiter der Riedsee GmbH. Die Plätze für die Kurzzeitcamper werden vom Platzwart oder dessen Vertreter zugeteilt !

16. Parzellenpächter und Kurzzeitcamper haben bei der Zufahrt zum Naherholungsgebiet den Anweisungen der Parkplatzbediensteten Folge zu leisten.

17. Trinkwasser darf nicht zum Bewässern genutzt werden.

18. An Werktagen ( 07:00 bis max. 20:00 Uhr ) sollte bei Reparaturen, Bebauungen und sonstigen Arbeiten, die Lärm verursachen, Rücksicht auf die Allgemeinheit genommen werden. Übermäßiger Lärm ist zu vermeiden.

19. An Sonntagen ist der "Ruhetag" einzuhalten, hier ist jede Art von Lärm, Bohren, Hämmern, Saugen, Rasenmähen etc. zum Wohl der Allgemeinheit untersagt. 

20. Diese Platz und Gebührenordnung ist Bestandteil des Pachtvertrages  für Parzellenpächter.

21. Den Anweisungen des für den Campingplatz verantwortlichen Bediensteten der Riedsee GmbH ist Folge zu leisten. Nichtbeachtung kann zum Platzverweis und Hausverbot führen.

Gebühren

Freizeitparzellen    
Die Pacht für Freizeitparzellen beträgt pro m², je nach Lage und Größe, jährlich zwischen: 11,50 € und 25,-- €. Inbegriffen sind 2 Erwachsene, im selben Haushalt lebend, und bis zu zwei Kindern bis max. 21 J.

Jede weitere, im Haushalt lebende Person, pauschal: 95,--€

Hund pauschal: 50,--€ ( max ein Hund pro Parzelle, siehe Pachtvertrag )

Nebenkostenpauschale in Höhe von 240,-- € jährlich sowie eine  Zählergebühr von 30,--€ pro Jahr.

Die Nebenkosten beinhalten die folgenden Punkte:

Spül- und Leitungswasser, Abwasser, Kanal, Versicherung, Grundsteuer, Gas, Nachtwache, Prüfung der Spielgeräte, 

Müll, Putzfrau, Platzwart, Hausmeister, Wartung der Heizung, Reparaturen, Schädlingsbekämpfung, Rohrreinigung.

Eine Nebenkostenabrechnung bezüglich der vorgenannten Positionen wird nicht erstellt.

Die Stromkosten werden nach dem Verbrauch der einzelnen Pächter abgerechnet.
Preis pro Kw/h, inkl. Verwaltungsgebühr : 0,50 € / zzgl. einer pauschalen Ablese und  Bearbeitungsgebühr von:  5,--€. Zählergebühr 30,--€ jährlich.

Das dauerhafte Wohnen ist nicht gestattet. Die Freizeitparzelle dient der Erholung. Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein dauerhaftes Wohnen und nicht nur der vorübergehenden Aufenthalt zu reinen Freizeitzwecken, nicht geduldet wird. Ebenfalls wird eine Vermieterbescheinigung nicht ausgestellt.  siehe auch Pachtvertrag.

Pachtpreis für einen Parkplatz jährlich außen / Innen  SIEHE AUSHANG   es dürfen nur zugelassene PKW´s abgestellt werden, siehe auch Pachtvertrag

Das Parken ist gebührenpflichtig.  

A)

Die Gebühren beinhalten gleichzeitig das Eintrittsgeld für den Badebereich und  zwar für den Pächter/in, Ehefrau oder Ehemann, Lebensgefährten/in und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder. ( Bis max. 21 Jahre )

B) Camping:    

Für Kurzzeitcamper: Die Preise entnehmen Sie bitte unserer Homepage oder den Aushängen
(Kasse oder Anmeldung)
Die Gebühren beinhalten gleichzeitig das Eintrittsgeld für den Badebereich sowie die Nutzung der sanitären Einrichtungen.

C)

Personen ab 4 - 14 Jahren, welche im Wohnwagen eines Parzellenpächters übernachten, bezahlen pro Übernachtung eine Nutzungspauschale in Höhe von: 2,00 €

Tagesgäste von Parzellenpächtern, die sich ausschließlich auf der Parzelle und nicht im Badebereich aufhalten, zahlen außerhalb der Badesaison nichts.

Während der Badesaison sind die jeweiligen Gebühren zu entrichten.

Diese berechnen sich zur Zeit wie folgt:  Nur Besuch 2,--€ Erw. 1,--€ Kind ohne Eintritt zum Badesee.

Mit Badesee: Erw. 4,--€  Kind: 2,--€ 

Diese Personen, egal ob Tagesgast oder Übernachtungsbesuch, sind am ersten Besuchstag, vor dem Betreten des Geländes, beim Platzwart bzw. an der Kasse / Anmeldung anzumelden und die evtl. anfallenden Gebühren im Voraus zu bezahlen.
Besucher müssen auf den ausgewiesenen Parkplätzen außerhalb des Campingbereiches parken. Es muss, falls der Badebereich oder der Parkplatz genutzt wird, eine Eintrittskarte für die Nutzung des Bades, sowie eine Parkplatzmarke gekauft werden. Es wird der Kauf einer Tages- oder 10er-Karte empfohlen, da eine Dauerkarte nicht übertragbar ist. 

Kontrollen werden durch den Platzwart oder dessen Vertreter durchgeführt. Sollten sich Personen unangemeldet und/oder ohne Eintrittskarte auf der Parzelle aufhalten, kann die fristlose Kündigung gegen den/die Pächter/in ausgesprochen werden. Der Fairness halber bitten wir alle Parzellenpächter/innen sich daran zu halten.

D) Kaution
Bei der Belegung eines Zeltplatzes ist eine Kaution für den Schlüssel von: 50,00 € zu hinterlegen.
Bei Jugendgruppen: 100,00 €

Diese wird bei Rückgabe des Schlüssels zurückgezahlt. Bei nicht ordnungsgemäßer
Räumung und/oder Reinigung kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden.

E) Allgemeines

Über Streitigkeiten die aus der Platz und Gebührenordnung hervorgehen, entscheidet die Geschäftsleitung.
Etwaige Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal (Platzwart und/oder Vertreter) entgegen.

Weitergehende Wünsche und Beschwerden können bei der Geschäftsleitung vorgebracht werden.

Kontakt:Mail:  platzwart@riedsee.de

F)

Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Platz- und Gebührenordnung verstößt. Ein Verstoß kann mit einer Gebühr von: 50,--€  bis zu 5.000,-- € geahndet werden.

G)

Inkrafttreten

Diese Platz- und Gebührenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Riedstadt, den 01.01.2023